Schutzkonzept

SCHUTZKONZEPT FÜR DIE SEELSORGEEINHEIT ALLMENDINGEN
MIT DEN KATHOLISCHEN KIRCHENGEMEINDEN ALLMENDINGEN, ALTHEIM UND SCHWÖRZKIRCH

ALLMENDINGEN
2023

  1. Leitbild und Selbstverständnis

In unseren Kirchengemeinden sollen Menschen einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden. Wir möchten, dass sie sich sicher und wohl fühlen und ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entfalten können. Alle haben das Recht auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Gesundheit. Sie haben das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.
Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung schaffen und besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen.
Die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

An der Erarbeitung waren unter der Verantwortung von Pfarrer Martin Jochen Wittschorek die folgenden Personen beteiligt:
Cäcilia Bierer, Bernhard Geiger, Franz Häußler, Helene John, Anne Loosen, Diakon Lajos Körmöczy, Katharina Münz, Djurdjica Renić, Maria Strauß, Elfriede Unsöld.

Die Kirchengemeinderäte haben diesem Schutzkonzept zugestimmt.

Vermutungen und Vorwürfe, die in unserer Kirchengemeinde aufgekommen sind, werden in angemessenem zeitlichem Abstand analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Prävention herausgearbeitet.

Sexueller Missbrauch in unserer Kirchengemeinde ist bei uns Thema. Wir sind sensibel für Leid und Stärken der Betroffenen und die Situation ihrer Angehörigen.
Den von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Gebets- und Gedenktag für Missbrauchsopfer am 18.11. begehen wir, indem wir in den kirchlichen Nachrichten einen Gebetsvorschlag machen.

  1. Begriffe

Der Begriff „sexuelle/sexualisierte Gewalt“ bzw. „sexueller Missbrauch“ umfasst alle Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Diese Handlungen können die Persönlichkeitsentwicklung und seelische Gesundheit der Opfer massiv beeinträchtigen.
Es können Straftaten im Sinne des staatlichen und kirchlichen Strafrechts sein. So ist z. B. jede sexuelle Handlung mit Kindern unter 14 Jahren vor staatlichem Recht strafbar.
Darüber hinaus geht es auch um Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen eine Grenzverletzung oder einen sonstigen sexuellen Übergriff darstellen. Umfasst sind auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung von sexuellem Missbrauch.
Besonders schutzbedürftig sind Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die dauerhaft oder auch nur zeitweise Hilfe oder Schutz benötigen. Ihnen gegenüber tragen unsere beschäftigten und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine besondere Verantwortung.
Weiterhin sind Personen zu schützen, die einem besonderen Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis unterworfen sind. Dies kann z. B. im seelsorglichen Kontext gegeben sein oder entstehen.
Prävention meint in diesem Konzept alle Maßnahmen, die vorbeugend (primär), begleitend (sekundär) und nachsorgend (tertiär) gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ergriffen werden.
Verantwortlich für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sind neben der Leitung alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.

  1. Bestandsaufnahme und Risikoanalyse

Zu unseren Kirchengemeinden gehören zurzeit (Stand 17.01.2023) 2925 Menschen, darunter Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

In unseren Gemeinden gibt es in folgenden Gruppen und beifolgenden Ereignissen Kontakte von Mitarbeitenden mit Kindern und Jugendlichen sowie mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen:

– Erstkommunionvorbereitung
– Firmvorbereitung
– Gottesdienstvorbereitung
– Ministrantenzusammenkünfte
– Hauskommunionen
– Jugendgruppen
– Jugendverbände
– Chöre
– Kindergottesdienste, Familiengottesdienste
– Sternsingeraktionen
– Kinderfeste
– Krippenspiele
– Helferinnenkreis
– Mutter / Kind Gruppe
– Polnisch-muttersprachliche Kirchengemeinde

Unsere Kirchengemeinde ist Trägerin folgender Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene:

Allmendingen
– Kinderhaus Don Bosco
– Kindergarten St. Maria

Altheim
– Kindergarten St. Michael

Diese Einrichtungen haben ein eigenes Konzept erstellt, das eigenständiger Bestandteil des Konzepts unserer Kirchengemeinde ist.
Die Einrichtungen legen ihre Schutzkonzepte dem leitenden Pfarrer und dem KGR bis Ende 2023 vor.

Im Bereich Kirchenmusik gibt es bei uns:
Allmendingen
– Jubilate Chor

Altheim
– Fortissimo Chor

Schwörzkirch
– Kirchenchor

In unserer kirchenmusikalischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gilt das „Schutzkonzept zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bereich der Kirchenmusik in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“.

3.1 Risikoanalyse

Die Analyse der Schutz- und Risikofaktoren erfolgt partizipativ, die folgenden Personengruppen werden einbezogen:
– Pfarrer
– Diakon
– Gemeindereferentin
– Sekretärinnen, evtl. Aushilfen
– Wortgottesdienstleiter
– Mesner
– KGR-Mitglieder
– Ministranten
– Sternsinger
– Kirchenchor, Chorleiter und alle Mitglieder
– Mitglieder Helferinnenkreis / Frauenbund / Seniorenarbeit
– Krippenspiel Verantwortliche
– Verantwortliche für Erstkommunion- und Firmvorbereitung
– Blumenschmuck- und Reinigungskräfte

Die folgenden Fragestellungen haben wir bei der Risikoanalyse in den Blick genommen:
– Fragen zu Gelegenheiten
– Fragen zur räumlichen Situation
– Fragen zu strukturellen Gegebenheiten

Für identifizierte Risikobereiche wollen wir folgende Maßnahmen entwickeln, um den Schutz vor sexualisierter Gewalt in unserer Kirchengemeinde zu erhöhen:
Zum Beispiel durch:
– Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeitenden
– Zeitliche oder räumliche Entzerrung
– Klärung und Veröffentlichung von Anlaufstellen

  1. Personalauswahl und Personalentwicklung

Die Menschen, denen Kinder und Jugendliche sowie andere Schutzbedürftige in einem kirchlichen Kontext anvertraut werden, tragen eine wichtige Verantwortung, auch für das Vertrauen in die kirchliche Arbeit. Die hier beschriebenen Standards gelten für bereits aktive und für neue Mitarbeitende.
Im Bewerbungs-/Erstgespräch wird thematisiert, dass uns der Schutz vor sexualisierter Gewalt wichtig ist und wir die Mitarbeit dabei erwarten.
Dabei können wir diese Themen ansprechen:
– Präventionsstandards, wie die Unterzeichnung des Verhaltenskodex, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und die Teilnahme an einer Präventionsfortbildung
– Haltung der Kirchengemeinde zum Kinderschutz
– respektvoller und wertschätzender Umgang
– angemessenes Verhalten gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
– professioneller Umgang mit Nähe und Distanz
– Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Regeln (z. B. Gespräch mit der Leitung, Teilnahme an einer Fortbildung, Aussetzen der Tätigkeit für eine bestimmte Zeit, Abmahnung, als letzte Stufe Entlassung.)

4.1 Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag

Die personalverantwortliche Person überprüft vor der Aufnahme einer Tätigkeit, während der Einarbeitungszeit sowie in regelmäßigen Gesprächen mit den Beschäftigten die fachliche und persönliche Eignung einer/eines Mitarbeitenden. Gespräche dienen dazu, sich einen Eindruck über die Haltung der Person im Hinblick auf den Schutz der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu verschaffen und diese entsprechend diesem Schutzkonzept zu fördern.
Die Stelle, die jeweils die Personalakte führt, sorgt dafür, dass Mitarbeitende im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen folgende Dokumente vorlegen:
– Unterschriebener Verhaltenskodex (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
– Unterschriebene Selbstauskunftserklärung (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
– Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung
(Wiedervorlage alle 5 Jahre)
– Erweitertes Führungszeugnis (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
Zuständig für die Beschäftigten der Kirchengemeinden Allmendingen, Altheim und Schwörzkirch ist die Gemeinsame Kirchenpflege im Katholischen Verwaltungszentrum Ehingen, Hehlestraße 2, 89584 Ehingen.
Zuständig für die pastoralen Mitarbeitenden ist das Bischöfliche Ordinariat in Rottenburg.
Prävention gegen sexualisierte Gewalt und Maßnahmen des Schutzkonzepts sind eine gemeinsame Aufgabe und daher Themen in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der MAV.

4.2 Ehrenamtlich Mitarbeitende
Viele ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kirchengemeinde beinhalten einen Schutzauftrag für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Deshalb ist auch hier auf die persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeitenden zu achten.
Grundsätzlich gilt das Bestreben, aktiv und gemeinsam die Verantwortung für die Anvertrauten zu tragen und auf die Qualität unserer Arbeit zu achten!
Für die Personen, die diese Tätigkeiten mit einem Schutzauftrag in unserer Kirchengemeinde ausüben, sind je nach Intensität des Kontakts und Dauer der Tätigkeit verschiedene Verpflichtungen damit verbunden:
– Teilnahme an einer Präventionsfortbildung (A2) oder Info-Veranstaltung (A1) (Vorlage einer aktuellen Teilnahmebescheinigung alle 5 Jahre)
– Unterzeichnung des Verhaltenskodex (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
– Unterzeichnung einer Selbstauskunftserklärung (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
– Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
Diese Anforderungen ergeben sich aus bischöflichen Gesetzen sowie aus unserer Vereinbarung mit dem Landkreis Alb-Donau nach § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen.

4.3 Vorgehen

In anhängender Liste haben wir die ehrenamtlichen Tätigkeiten und die damit verbundenen Pflichten erfasst.
Im Pfarrbüro wird eine Liste aller Personen geführt, die diese Tätigkeiten in der Kirchengemeinde ehrenamtlich ausführen.
Hauptamtlich Mitarbeitende sowie gruppenverantwortliche Ehrenamtliche sind verpflichtet, dem Pfarrbüro regelmäßig die Kontaktdaten neuer Ehrenamtlicher in ihrem Bereich sowie die Beendigung der Tätigkeit mitzuteilen.
Diese Liste der Personen wird vom Pfarrbüro Allmendingen mindestens einmal jährlich aktualisiert, und zwar immer zu Weihnachten.

4.4 Zuständigkeit

Zuständig für die Anforderung und Entgegennahme der Dokumente von Ehrenamtlichen und für die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse ist
Frau Silvia Graf, Pfarrsekretärin, ggfs. Vertretung: Frau Beate Zagst, Pfarrsekretärin.
Sie wurden bereits beauftragt und mittels zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet.

4.5 Verfahren

Neue Ehrenamtliche werden vor oder am Beginn ihrer Tätigkeit, mindestens einmal pro Jahr zum beginnenden Schuljahr dazu aufgefordert, die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Die Teilnahmebescheinigung an einer Fortbildungsveranstaltung kann im Laufe eines Jahres nachgereicht werden.
Zum besseren Verständnis dieser Verpflichtungen für Ehrenamtliche senden wir ihnen mit der Aufforderung und den notwendigen Unterlagen ein Schreiben zu, das unsere Präventionsmaßnahmen erklärt und Kontaktadressen benennt.
Frau Silvia Graf stellt den Ehrenamtlichen im Namen der Kirchengemeinde eine Bescheinigung aus, in der bestätigt wird, dass sie/er für die ehrenamtliche Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis benötigt und die Meldebehörde um Kostenbefreiung gebeten wird. Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist damit für ehrenamtlich Tätige kostenfrei.
– Mit dieser Bescheinigung beantragt die/der Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis bei der zuständigen Meldebehörde.
– Die/der Ehrenamtliche legt das erhaltene Führungszeugnis der verantwortlichen Person (s.o.) persönlich vor oder sendet ihr dieses in einem verschlossenen Umschlag.
– Die verantwortliche Person dokumentiert, nach den Bestimmungen des Datenschutzes, den Namen der/des Ehrenamtlichen, das Datum der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis und die Tatsache, dass keine relevante Eintragung vorhanden ist.
– Wichtig: Bei einschlägigen Einträgen in einem erweiterten Führungszeugnis oder fortgesetzter Weigerung, die Dokumente vorzulegen, informiert die o. g. verantwortliche Person unverzüglich den leitenden Pfarrer, damit das weitere Vorgehen beraten werden kann.
– Die Vorlage bzw. Abgabe der Dokumente wird in einer Liste dokumentiert.
– Bei Vorlage darf das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein.
– Nach Einsichtnahme erhält die/der Ehrenamtliche das erweiterte Führungszeugnis zurück.
– Nach fünf Jahren fordert die beauftragte Person die/die Ehrenamtlichen/n dazu auf, ein neues, aktuelles Führungszeugnis vorzulegen.
– Die Liste der von Ehrenamtlichen eingesehenen und erhaltenen Unterlagen wird von der verantwortlichen Person geführt und entsprechend der Datenschutzvorgaben im Pfarrbüro im verschlossenen Schrank/im Tresor aufbewahrt.
– Verhaltenskodex, Selbstauskunftserklärung und Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung werden je Person in einem Ordner abgelegt und entsprechend der Datenschutzvorgaben zusammen mit der Dokumentationsliste aufbewahrt.
Die Seelsorgeeinheit führt die zentrale Liste dieser vorgenannten Unterlagen.

4.6 Fortbildung und Sensibilisierung von Mitarbeitern und Ehrenamtlichen

Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene betreuen, nehmen an Fortbildungen teil, die wir entsprechend dem „Bischöflichen Gesetz über Fortbildungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ (Fortbildungsgesetz) sicherstellen.
Die Kontrolle der Teilnahme erfolgt durch das Pfarrbüro. Ebenso die Fortbildungen und Vertiefungen.

Fortbildungen Stufe A: Basis-Fortbildungen für Haupt- und Ehrenamtliche, die mit Schutzbefohlenen in Kontakt stehen
Fortbildungen Stufe B: Zur Auffrischung und Vertiefung
Informationsveranstaltung über Kultur der Achtsamkeit für alle Interessierten

Die entsprechenden Verpflichtungen, die in unserer Kirchengemeinde bestehen, sind in der Liste Zusammenstellung für Altheim, Allmendingen und Schwörzkirch festgehalten.
Wir kooperieren dazu mit
– der Dekanatsgeschäftsstelle und dem Institut für Fort- und Weiterbildung
– mit dem Dekanats-Jugendreferat bzw. BDKJ (für die Jugendarbeit),

  1. Verhaltenskodex

Schutz- oder hilfsbedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben das Recht auf Wertschätzung und Respekt. Es ist wichtig sie als eigenständige Persönlichkeiten zu respektieren und ihre Rechte zu achten.

Wir anerkennen den verbindlichen Verhaltenskodex der Diözese Rottenburg-Stuttgart Unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, diesen Kodex zu unterzeichnen.

Die bei uns engagierten Jugendlichen können stattdessen die „Ehrenerklärung“ des BDKJ der Diözese Rottenburg-Stuttgart unterzeichnen.

  1. Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten

Es ist ausdrücklich erwünscht, dass alle schutz- oder hilfebedürftigen Personen ihre Beobachtungen und Erfahrungen mitteilen.
Sollten Grenzen überschritten und vereinbarte Regeln nicht eingehalten werden, trägt die Leitung der Kirchengemeinde die Verantwortung für einen vertrauensvollen Umgang mit diesen Informationen.

6.1 Leitfaden im Verdachtsfall

  • Beobachtungen wahrnehmen und dokumentieren
  • dem Betroffenen zuhören
  • bei Verdacht an eine Vertrauensperson wenden
  • Rat von Fachkräften einholen
  • bei konkreten Anhaltspunkten eines Verstoßes Polizei kontaktieren

Wir achten besonders darauf, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene von diesen Wegen erfahren.
Es ist möglich, Rückmeldungen oder Beschwerden sowohl persönlich als auch anonym mitzuteilen

Kontaktadressen bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex und Beschwerden:

Katholisches Pfarramt Allmendingen (Pfarrer Wittschorek)
Kirchplatz 2
89604 Allmendingen
Telefon: 07391/53735

Caritas Psychologische Familien- und Lebensberatung
Spielmannsgasse 6
89077 Ulm
Telefon: 0731/40342160
pfl@caritas-ulm-alb-donau.de

Kommission sexueller Missbrauch
Andrea Doll (Geschäftsführerin)
07472 / 169-783
andoll@ksm.drs.de

Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz
Sabine Hesse (Leiterin, Präventionsbeauftragte)
07472 / 169-385
praevention@drs.de

Wir fördern eine Feedback- und Fehlerkultur mit folgenden Maßnahmen:
– nach Inkrafttreten des Schutzkonzeptes findet einmal jährlich ein Treffen zum Austausch mit allen Verantwortlichen und Interessierten statt.

6.2 Interventionsplan

Wenn jemand die Vermutung äußert, dass in unserer Kirchengemeinde sexuelle Übergriffe in Vergangenheit oder Gegenwart geschehen sind, ist die Kirchengemeinde zu einem verantwortungsvollen Umgang damit herausgefordert.
Sollte ein Kind, eine/ein Jugendliche/r oder schutz- oder hilfebedürftige/r Erwachsene/r akut bedroht sein, ist zuallererst deren/dessen Schutz zu gewährleisten, ggfs. mit Hilfe des Jugendamtes oder der Polizei!
Wenn kein akuter Handlungsbedarf ersichtlich ist, ist zunächst eine sorgfältige Wahrnehmung und Bewertung der Situation erforderlich. Hierzu ist eine fachkompetente Stelle in Anspruch zu nehmen und mit ihr die Situation und das Gefährdungsrisiko für Schutzbedürftige zu bewerten. Die Beratung bezieht sich auch auf das weitere Vorgehen. Dabei kann häufig nur jeweils der nächste Schritt geplant werden.
Kontaktadressen sind in der Anlage aufgeführt und werden veröffentlicht.
Personen mit Kontakt zu Betroffenen oder Kontakt zu Verdächtigten wird empfohlen, Beratung oder Supervision in Anspruch zu nehmen.

6.3 Vorwürfe gegen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende

Wenn es Vorwürfe bzw. eine Vermutung gibt, dass haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinden sexuelle Übergriffe an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen begangen haben, muss unverzüglich der leitende Pfarrer informiert werden.
Der leitende Pfarrer ist verantwortlich für den Umgang mit der Vermutung/dem Verdacht vor Ort und informiert – ggfs. über das Verwaltungszentrum – unverzüglich die Kommission sexueller Missbrauch der Diözese sowie die/den gewählte/n Vorsitzende/n des KGR
– Hinweis: Die Kommission Sexueller Missbrauch (Ansprechpersonen der Diözese Rottenburg-Stuttgart) kann von jeder Person jederzeit auch ohne Einhaltung des Dienstwegs informiert werden.
– Die Kommission Sexueller Missbrauch informiert den Bischof und berät die Kirchengemeinde zum Umgang mit dem Vorwurf.
Notwendige Schritte werden in Abstimmung mit der Kommission Sexueller Missbrauch und dem Bischöflichen Ordinariat veranlasst.
– Sollte der Pfarrer selbst unter Verdacht stehen, ist der Dekan des Dekanats Ehingen-Ulm
Dekan Ulrich Kloos, 89079 Ulm-Wiblingen, Schlosstrasse 44, Tel. 0731-41223
für die Kommunikation mit der Diözese und die Interventionsmaßnahmen verantwortlich.
– Eigens geschulte Beraterinnen und Berater, die von der Diözese vermittelt werden, können in einer solchen Krisensituation die Kirchengemeinde bzw. den Bereich, in dem der Vorfall geschehen ist, während der Auseinandersetzung mit dem Geschehenen unterstützen.
– Bei einem aktuellen Vorwurf hat der Schutz bekannter und möglicher weiterer Opfer Priorität. Es wird darauf geachtet, dass Opfer und ggfs. ihre Angehörigen begleitet werden und professionelle Unterstützung bekommen.
– Gegenüber der verdächtigten/übergriffigen Person werden – sofern es sich um eine/n Mitarbeitende/n handelt – angemessene disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen und ggfs. therapeutische oder seelsorgerische Hilfe angeboten.
Ehrenamtlichen kann, ggfs. vorübergehend, die Tätigkeit untersagt werden.
– Mit allen Informationen muss sehr sorgfältig und diskret umgegangen werden. Zu berücksichtigen sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, aber auch Informationsrechte der jeweiligen Einrichtung/Gruppe/Kirchengemeinde.
– Gesetzliche Meldepflichten (z.B. an den KVJS bei Vorfällen im Kindergarten) sind zu beachten.
– Stellt sich eine Beschuldigung oder ein Verdacht nach gründlicher Prüfung als unbegründet heraus, so ist im Einvernehmen mit der entsprechenden Person alles zu tun, was die entsprechende Person rehabilitiert und schützt.

6.4 Sexuelle Übergriffe zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen

Bei sexuellen Übergriffen zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen ist angemessen und konsequent pädagogisch zu handeln.
Der leitende Pfarrer wird über den Vorfall und die eingeleiteten Schritte informiert.

6.5 Sexualisierter Gewalt durch Täter/innen außerhalb der Verantwortung der Kirchengemeinde

Betroffene, die sich Mitarbeitenden der Kirchengemeinde anvertrauen, sollen von diesen in ihrer persönlichen Situation und bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen unterstützt werden.
Ist oder war der/die Täter/in bzw. eine verdächtigte Person an anderer Stelle in der Diözese Rottenburg-Stuttgart aktiv, ist die Kommission sexueller Missbrauch zu informieren.

  1. Qualitätsmanagement

Regelmäßige Thematisierung
Der leitende Pfarrer kümmert sich darum, dass Themen der Prävention, Achtsamkeit und Verantwortung in regelmäßigen Abständen auf die Tagesordnung des Pastoralteams und des Kirchengemeinderats kommen.

Regelmäßige Aktualisierung der Daten
Das Pfarrbüro überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich die Kontaktadressen der veröffentlichten Ansprechpersonen und –stellen.

Präventionsberater/in
Folgende Person ist zuständig für die Beratung und Koordination der Umsetzung des Schutzkonzeptes in der Kirchengemeinde („Präventionsberater/in“) und für den Kontakt zum/zur Präventionskoordinator/in im Dekanat: Pfarrer Martin Jochen Wittschorek.

Haushaltsmittel
Im Haushaltsplan jeder Kirchengemeinde werden 500,00 € als Mittel für Präventionsmaßnahmen eingeplant.

Regelmäßige Weiterentwicklung
Das Schutzkonzept wird vom Kirchengemeinderat alle 5 Jahre (rechtzeitig vor Ende jeder Wahlperiode) auf Aktualität und Entwicklungsbedarf geprüft.

  1. Schutzkonzept in der Kooperation

Rechtlich selbstständige Verbände
Mit den rechtlich selbstständigen Verbänden und Vereinen, die unter dem Dach unserer Kirchengemeinde mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, vereinbaren wir, dass sie unser Schutzkonzept anerkennen und verwirklichen oder ein eigenes – dazu passendes – Schutzkonzept umsetzen.

Die Verbände sind:
KJG,
KAB,
Katholischer Frauenbund.

Zusammenarbeit im Sozialraum
In der Zusammenarbeit mit anderen Konfessionen und Religionen, mit Vereinen und der bürgerlichen Gemeinde fördern wir den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor Gewalt und sexuellem Missbrauch und setzen uns dafür ein, Schutzkonzepte anzuwenden.
Unsere Informationsveranstaltungen für Ehrenamtliche sind in der Regel öffentlich und auch für nicht mitarbeitende Interessierte zugänglich.

Fremdfirmen und Mieter
Bei der Vereinbarung von Dienstleistungen durch externe Personen oder Firmen oder wenn solchen externen Personen oder Firmen kirchliche Räume überlassen werden, wenden wir unsere Regelungen analog an.

  1. Öffentlichkeitsarbeit

Wir machen unser institutionelles Schutzkonzept, den Verhaltenskodex, die Verhaltensregeln und insbesondere die Beratungs- und Beschwerdewege in der Kirchengemeinde bekannt.
Hierfür nutzen wir folgende Medien und Wege:

a) Das gesamte Schutzkonzept sowie der Verhaltenskodex und Verhaltensregeln werden auf der Homepage der Kirchengemeinde leicht zugänglich eingestellt.

b) Verhaltenskodex und Verhaltensregeln werden zusätzlich an folgenden Orten ausgehängt: Sakristeien, Gemeindehäuser

c) Die Kontaktadressen für Beratung und Beschwerden veröffentlichen wir außerdem auf der Homepage, im Schaukasten und im Mitteilungsblatt.

  1. Beschluss

Der gemeinsame, das Schutzkonzept erarbeitende Ausschuss hat dieses institutionelle Schutzkonzept am 23. 02. 2023 befürwortet.

Die Kirchengemeinderäte der drei Kirchengemeinden haben das Schutzkonzept beraten und beschlossen.